VIVA-care24

VERHINDERUNGSPFLEGE (§ 39 SGB XI)

Die Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – gehört zu den wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung zur Entlastung pflegender Angehöriger. Wenn die private Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit, wichtigen Terminen oder zur eigenen Erholung verhindert ist, kann die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzbetreuung übernehmen.

Als anerkannter sozialer Hilfsdienst unterstützt Sie VIVA-care24 im Rahmen der Verhinderungspflege direkt in Ihrem vertrauten Zuhause – flexibel, stundenweise und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

Anspruch

Verhinderungspflege kann von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in Anspruch genommen werden. Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen gesetzlichen
Voraussetzungen und Ihren individuellen Ansprüchen.

Stundenweise Entlastung

Unsere stundenweise Unterstützung eignet sich ideal für regelmäßige Termine, berufliche Verpflichtungen oder einfach für eine wohlverdiente Auszeit. Bei einer
stundenweisen Verhinderungspflege bleibt das Pflegegeld in der Regel ungekürzt bestehen.

Finanzierung

Für die Verhinderungspflege steht ein jährliches Budget der Pflegeversicherung zur Verfügung. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann dieses zusätzlich durch nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege erweitert werden. Über die aktuell gültigen Leistungsbeträge informieren wir Sie gerne persönlich.

WIE WIR SIE ENTLASTEN

Alltagsbegleitung & Gesellschaft

Wir schenken Zeit, Aufmerksamkeit und persönliche Zuwendung. Gemeinsame Gespräche, Spaziergänge oder andere Aktivitäten fördern das Wohlbefinden und
bringen Abwechslung in den Alltag.

Demenzbetreuung

Unsere Mitarbeitenden begleiten Menschen mit Demenz einfühlsam, geduldig und mitaktivierenden Angeboten, die sich an den individuellen Fähigkeiten orientieren.

Haushalt & Erledigungen

Wir unterstützen bei der Haushaltsführung, bereiten Mahlzeiten zu und begleiten zu Arztterminen, Einkäufen oder Behörden.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Die Leistungen der Pflegeversicherung und die Abrechnung mit der Pflegekasse werfen häufig Fragen auf. Deshalb beraten wir Sie gerne in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch. Gemeinsam prüfen wir Ihre Ansprüche, unterstützen Sie bei der Antragstellung und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Budget optimal für Ihre Entlastung einsetzen können.

Unser Einsatzgebiet umfasst schwerpunktmäßig den Landkreis Karlsruhe, den Rhein-Neckar-Kreis sowie die Städte Karlsruhe, Heidelberg und Mannheim. Auch Einsätze in angrenzenden Regionen sind nach Absprache häufig möglich.

 

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