KURZZEITPFLEGE (§ 42 SGB XI)
Die Kurzzeitpflege dient grundsätzlich der befristeten, vollstationären Versorgung pflegebedürftiger Menschen – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stellt die Pflegeversicherung hierfür ein jährliches Budget zur Verfügung.
KUZZEIT- & VERHINDERUNGSPFLEGE SINVOLL KOMBINIEREN
Viele Menschen möchten möglichst lange in ihrem vertrauten Zuhause bleiben. Deshalb bestehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Möglichkeiten, Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege miteinander zu kombinieren.
Nicht benötigte Mittel der Kurzzeitpflege können – soweit gesetzlich vorgesehen – für die Verhinderungspflege genutzt werden. Dadurch lässt sich das Budget für die stundenweise Unterstützung und Entlastung im eigenen Zuhause erweitern.
Über die aktuell geltenden Regelungen und Leistungsbeträge informieren wir Sie gerne persönlich.
SO KÖNNEN SIE DAS BUDGET BEI VIVA-CARE24 NUTZEN
Stundenweise Entlastung
Wir übernehmen die Betreuung Ihrer Angehörigen, damit Sie Termine wahrnehmen, Besorgungen erledigen oder sich einfach eine wohlverdiente Auszeit nehmen können.
Alltagsbegleitung
Gemeinsame Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen oder Gesellschaftsspiele sorgen für Abwechslung und fördern das Wohlbefinden.
Betreuung von Menschen mit Demenz
Unsere Mitarbeitenden begleiten Menschen mit Demenz einfühlsam, geduldig und mit aktivierenden Angeboten – in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung.
Haushalt & Erledigungen
Wir unterstützen bei der Haushaltsführung, bereiten Mahlzeiten zu und begleiten zu Arztterminen, Einkäufen oder Behörden.
PERSÖNLICHE BERATUNG
Die gesetzlichen Regelungen rund um Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind komplex und ändern sich regelmäßig. Deshalb prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Ansprüche bestehen und wie sich die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung optimal miteinander kombinieren lassen.
In einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch beraten wir Sie umfassend zu Ihren individuellen Möglichkeiten und unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Antragstellung.
Unser Einsatzgebiet umfasst schwerpunktmäßig den Landkreis Karlsruhe, den Rhein-Neckar-Kreis sowie die Städte Karlsruhe, Heidelberg und Mannheim. Auch Einsätze in angrenzenden Regionen sind nach Absprache häufig möglich.