VIVA-care24

ENTLASTUNGSBETRAG (§ 45b SGB XI)

Der Entlastungsbetrag gehört zu den wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, der für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden kann.

Als anerkannter sozialer Hilfsdienst unterstützt VIVA-care24 Sie dabei, diesen Anspruch optimal zu nutzen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Leistungen dort ankommen, wo sie Ihren Alltag spürbar erleichtern.

WOFÜR KÖNNEN SIE DEN ENTLASTUNGSBETRAG NUTZEN?

Alltagsbegleitung & Gesellschaft
Wir schenken Ihnen oder Ihren Angehörigen Zeit, Aufmerksamkeit und persönliche Zuwendung – beispielsweise durch Gespräche, gemeinsames Vorlesen, Spielen, Basteln der Spaziergänge.

Hauswirtschaftliche Unterstützung
Wir helfen bei der alltäglichen Haushaltsführung, beispielsweise bei der Raumpflege, beim Aufräumen, Geschirrspülen oder der Wäschepflege.

Erledigungen & Begleitung
Wir begleiten Sie zuverlässig zu Arztterminen, Einkäufen oder Behörden und übernehmen auf Wunsch auch Besorgungen, beispielsweise Rezeptabholungen oder
Botengänge.

Betreuung von Menschen mit Demenz
Mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld begleiten wir Menschen mit Demenz und entlasten gleichzeitig ihre Angehörigen durch eine individuelle und aktivierende
Betreuung.

GUT ZU WISSEN

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden.

Nicht genutzte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen übertragen und später verwendet werden.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt – eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Über die aktuell gültigen Leistungsbeträge und Übertragungsfristen beraten wir Sie gerne persönlich.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Viele Pflegebedürftige wissen gar nicht, dass sie noch nicht genutzte Ansprüche bei ihrer Pflegekasse haben. Gerne prüfen wir in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch gemeinsam Ihre Möglichkeiten und zeigen Ihnen, wie Sie den Entlastungsbetrag optimal für Ihre persönliche Entlastung einsetzen können.

Unser Einsatzgebiet umfasst schwerpunktmäßig den Landkreis Karlsruhe, den Rhein-Neckar-Kreis sowie die Städte Karlsruhe, Heidelberg und Mannheim. Auch Einsätze inangrenzenden Regionen sind nach Absprache häufig möglich.

 

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